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Kartensperrung beim Verlust der Kreditkarte im Urlaub

Der Verlust einer Kredit- oder EC-Karte ist gerade im Urlaub sehr unangenehm. Ein schnelles Handeln kann Sie jedoch vor großen finanziellen Schäden schützen.

Wurde Ihre Kreditkarte gestohlen, sollten Sie diese sofort sperren lassen. Wenn Sie hier schnell handeln, bleiben finanzielle Konsequenzen erspart. Als Karteninhaber haften Sie ab dem Zeitpunkt der Sperrung nicht mehr für eventuell auftretende Schäden. Wenn Ihre Bank oder Sparkasse telefonisch nicht erreichbar ist, können Sie jederzeit unter der zentralen Notrufnummer die Kartensperrung vornehmen lassen.

Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden erreichbar.
In Deutschland erreichen Sie den Notruf gebührenfrei unter 116 116, aus dem Ausland gebührenpflichtig unter +49 116 116. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers. Weitere Informationen zum Sperr-Notruf finden Sie unter www.sperr-notruf.de

Halten Sie für die ec-Kartensperrung ihre Bankleitzahl und Kontonummer bzw. bei der Sperrung der Kreditkarte die entsprechende Kreditkartennummer bereit und notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung. Im Fall eines Diebstahls sollten Sie zusätzlich sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch hier ist es ratsam, sich den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten zu notieren.