Reisende sollen für nicht verzollte Urlaubsmitbringsel mehrere Tausend Euro zahlen, sonst drohen die Betrüger mit Strafanzeige.

Bei Zoll und Polizei liegen inzwischen mehrere Anzeigen von Urlaubsrückkehrern vor, die folgende Vorgehensweise der Betrüger schildern: Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers.
Die Händler fordern die Urlauber auf, ihnen einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr der Waren nach Deutschland vorzulegen. Andernfalls drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Auch wird mit einer Anzeige bei den deutschen Behörden gedroht. In den bislang angezeigten Fällen waren den Schreiben bereits Zahlungsaufforderungen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.
Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher bekannten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen. Den Betroffenen wird deshalb geraten, sich an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden.
Urlaubern empfiehlt der Zoll zusätzlich:
Einen wirksamen Schutz vor Betrug und Erpressung bietet die ordnungsgemäße Verzollung der anmeldepflichtigen Urlaubsmitbringsel bei der Einreise nach Deutschland.
Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen für Ihre Souvenirs. Hilfe und Beratung finden Sie bei Ihrer zuständigen Zollstelle oder unter www.zoll.de.










