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Zoll warnt Türkei-Urlauber vor Betrügern

Reisende sollen für nicht verzollte Urlaubsmitbringsel mehrere Tausend Euro zahlen, sonst drohen die Betrüger mit Strafanzeige.


Bei Zoll und Polizei liegen inzwischen mehrere Anzeigen von Urlaubsrückkehrern vor, die folgende Vorgehensweise der Betrüger schildern: Die Urlauber hatten in der Türkei hochwertige Mitbringsel gekauft, zum Beispiel Teppiche oder Goldschmuck. In allen angezeigten Fällen erhielten die Reisenden nach ihrem Urlaub, zum Teil erst mehrere Monate später, einen Anruf oder ein Schreiben des Verkäufers.

Die Händler fordern die Urlauber auf, ihnen einen Verzollungsnachweis über die Einfuhr der Waren nach Deutschland vorzulegen. Andernfalls drohe dem türkischen Unternehmen eine Strafzahlung, die unter Umständen an die deutschen Kunden weiterbelastet werden müsse. Auch wird mit einer Anzeige bei den deutschen Behörden gedroht. In den bislang angezeigten Fällen waren den Schreiben bereits Zahlungsaufforderungen bis zu mehreren Tausend Euro beigefügt, zahlbar über die Western Union Bank.

Der Zoll weist darauf hin, dass es sich bei allen bisher bekannten Fällen um Trickbetrüger handelt, die die Ahnungslosigkeit der Urlauber auszunutzen versuchen. Den Betroffenen wird deshalb geraten, sich an die örtlichen Polizei- oder Zollbehörden zu wenden.

Urlaubern empfiehlt der Zoll zusätzlich:
Einen wirksamen Schutz vor Betrug und Erpressung bietet die ordnungsgemäße Verzollung der anmeldepflichtigen Urlaubsmitbringsel bei der Einreise nach Deutschland.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig vor Ihrem Urlaub über die Einfuhrbestimmungen für Ihre Souvenirs. Hilfe und Beratung finden Sie bei Ihrer zuständigen Zollstelle oder unter www.zoll.de.

Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub

Damit der wohlverdiente Urlaub auch ansprechend dokumentiert und bebildert werden kann, nehmen viele ihre teils hochwertige Fotoausrüstung mit auf die Flugreise. Hier empfiehlt es sich jedoch schon vorher auch an die Rückreise nach Deutschland zu denken und einige Dinge zu beachten.
Zoll

Insbesondere wenn die Reise in ein Land führt, das nicht der EG angehört, wie zum Beispiel in die USA oder nach Asien, sollten die Zollbestimmungen beachtet werden. Hier kann es bei der Wiedereinreise nach Deutschland notwendig sein, dass beim deutschen Zoll die Herkunft der einzelnen Ausrüstungsgegenstände nachgewiesen werden muss. Es besteht ja die Möglichkeit, dass der Fluggast seine hochwertige Fotoausrüstung im Ausland erworben hat. Kann die Herkunft der Ware nicht nachgewiesen werden, wird der Zoll entsprechende Einfuhrabgaben erheben.

Es ist also empfehlenswert, entsprechende Nachweise zur Herkunft der Ausrüstung mit auf die Reise zu nehmen. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen höherwertigen Waren wie z. B. Computer oder Schmuck.

Rechnungsbelege
Eine Nachweismethode ist das Mitführen sämtlicher Rechnungen für die Kameraausrüstung. Statt der Originalrechnungen sollten jedoch eher Rechnungskopien mitgenommen werden. Diese werden in der Regel auch vom Zoll anerkannt. Bleiben die originalen Kaufbelege zu Hause, haben Sie im Falle eines Diebstahls weniger Probleme mit der Schadensregulierung durch die Versicherung.

Auskunftsblatt der Zollstelle
Die zweite Methode ist die Verwendung eines Formblattes der Zollstelle. Das sogenannte Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren wird vor der Reise bei jeder beliebigen Zollstelle ausgestellt. Darin werden dann alle Ausrüstungsgegenstände aufgeführt und genau beschrieben (Modell, Seriennummer, etc.). Das erspart dann das Zusammensuchen aller Rechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt hier beim Zoll.

Auf jeden Fall ins Handgepäck
Selbstverständlich sollte die Kameraausrüstung unbedingt als Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden. Wer schon einmal beobachtet hat, wie die Gepäckstücke verladen werden weiß, dass die teure Ausrüstung die nicht gerade sanfte Behandlung in den seltensten Fällen unbeschadet überstehen würde. Natürlich sollte das jeweilige Maximalgewicht für das Handgepäck nicht überschritten werden. Auskunft zu den Gewichtsbeschränkungen kann Ihnen hier die entsprechende Fluggesellschaft bzw. Ihr Reisebüro geben.