Ab August gilt die Testpflicht für Reiserückkehrer

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Risikogebiete werden ab sofort nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Die neue Regelung sieht außerdem vor, dass alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet sind, bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen negativen Coronavirus Test vorzuweisen.

Zudem müssen sich Einreisende aus Risikogebieten über eine digitale Einreiseanmeldung registrieren.

Weitere Informationen du den neuen Regelungen haben wir in unserem Corona-Ratgeber zusammengefasst.

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