Das Bundeskabinett hat beschlossen, die bestehenden Quarantäne-Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordnung bis zum 10. September 2021 zu verlängern und leicht anzupassen. Die Verordnung soll zum 28. Juli in Kraft treten.
Die folgenden Punkte wurden dabei angepasst:
Wird ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Das heißt: Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag beziehungsweise keine Quarantäne für Geimpfte und Genesene. Auch endet die Einreise-Quarantäne künftig, wenn das betroffene Gebiet während des Quarantänezeitraums komplett ausgestuft wird.
Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne künftig nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die entsprechende Virusvariante wirksam ist.
In welche europäischen Länder wir derzeit reisen können und welche Regelungen dafür gelten, haben wir hier zusammengestellt. Allgemeine Informationen rund um deinen Urlaub in Zeiten von Corona geben wir dir in unserem Corona-Ratgeber.