Urteil: Gutschein für ausgefallene Veranstaltungen ist rechtens

Eventveranstalter dürfen ihren Kunden Gutscheine ausgeben statt den Eintrittspreis zu erstatten. So hat das Amtsgericht München entschieden. „Die negativen Folgen der Pandemie sollen auf möglichst viele verteilt werden“, begründet das Gericht diese Entscheidung. Für finanziell schwache Kunden könne aber eine Härtefallklausel greifen.
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