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Die Vorfreude auf den nächsten Urlaub

Vorfreude ist ja bekanntlich die schönste Freude. Und sie ist es, die den langfristig geplanten Urlaub erst so richtig wertvoll macht. Das zumindest ist das Ergebnis einer niederländischen Studie.

Urlauber erleben vor Beginn einer Reise ein Hochgefühl. Aber Menschen, die aus dem Urlaub zurück kommen, sind nicht unbedingt glücklicher als die Daheimgebliebenen. Das berichtet die “Apotheken Umschau” in ihrer aktuellen Ausgabe unter Berufung auf eine niederländische Studie, für die 1.500 Landsleute befragt wurden. Die Studienautoren raten daher, lieber beizeiten einen Kurzurlaub zu planen als überstürzt eine längere Reise zu buchen.

Trinkgeld im Urlaub: Wie viel sollte man geben?

Im Urlaub gehen wir alle durchaus auch häufiger in Restaurants oder Bars. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie viel Trinkgeld im jeweiligen Urlaubsland eigentlich üblich ist.

Griechische TavernaWie viel Trinkgeld angemessen ist, ist natürlich von Land zu Land unterschiedlich. Mit der allgemeinen Faustregel, ca. 10 Prozent des Rechnungsbetrages als Trinkgeld zu geben, liegt man – genauso wie bei uns in Deutschland – auf jeden Fall nicht verkehrt. Doch wer weiß, wie viel Tip im Ausland tatsächlich erwartet wird, kann auch einiges sparen.

Fünf bis zehn Prozent des Rechnungsbetrags werden in Restaurants in Spanien, Frankreich und Portugal als Trinkgeld bezahlt. In Italien werden zehn Prozent erwartet. Auch in der Türkei fällt man mit fünf Prozent eher negativ auf. In Mittelmeerländern wie Griechenland sollten es schon 15 Prozent des Rechnungsbetrages sein.

In den skandinavischen Ländern jedoch gibt man weniger Trinkgeld. Hier sind ca. 5 Prozent üblich. In den Niederlanden, der Schweiz und in Island gibt es kein Extra-Trinkgeld.

In den USA ist bekanntlich alles etwas größer – auch das Trinkgeld. 15 Prozent sind hier das Minimum, in guten Restaurants werden sogar 20 Prozent erwartet.

Mit der Fotoausrüstung in den Urlaub

Damit der wohlverdiente Urlaub auch ansprechend dokumentiert und bebildert werden kann, nehmen viele ihre teils hochwertige Fotoausrüstung mit auf die Flugreise. Hier empfiehlt es sich jedoch schon vorher auch an die Rückreise nach Deutschland zu denken und einige Dinge zu beachten.
Zoll

Insbesondere wenn die Reise in ein Land führt, das nicht der EG angehört, wie zum Beispiel in die USA oder nach Asien, sollten die Zollbestimmungen beachtet werden. Hier kann es bei der Wiedereinreise nach Deutschland notwendig sein, dass beim deutschen Zoll die Herkunft der einzelnen Ausrüstungsgegenstände nachgewiesen werden muss. Es besteht ja die Möglichkeit, dass der Fluggast seine hochwertige Fotoausrüstung im Ausland erworben hat. Kann die Herkunft der Ware nicht nachgewiesen werden, wird der Zoll entsprechende Einfuhrabgaben erheben.

Es ist also empfehlenswert, entsprechende Nachweise zur Herkunft der Ausrüstung mit auf die Reise zu nehmen. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen höherwertigen Waren wie z. B. Computer oder Schmuck.

Rechnungsbelege
Eine Nachweismethode ist das Mitführen sämtlicher Rechnungen für die Kameraausrüstung. Statt der Originalrechnungen sollten jedoch eher Rechnungskopien mitgenommen werden. Diese werden in der Regel auch vom Zoll anerkannt. Bleiben die originalen Kaufbelege zu Hause, haben Sie im Falle eines Diebstahls weniger Probleme mit der Schadensregulierung durch die Versicherung.

Auskunftsblatt der Zollstelle
Die zweite Methode ist die Verwendung eines Formblattes der Zollstelle. Das sogenannte Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren wird vor der Reise bei jeder beliebigen Zollstelle ausgestellt. Darin werden dann alle Ausrüstungsgegenstände aufgeführt und genau beschrieben (Modell, Seriennummer, etc.). Das erspart dann das Zusammensuchen aller Rechnungen.

Weitere Informationen finden Sie auch direkt hier beim Zoll.

Auf jeden Fall ins Handgepäck
Selbstverständlich sollte die Kameraausrüstung unbedingt als Handgepäck mit ins Flugzeug genommen werden. Wer schon einmal beobachtet hat, wie die Gepäckstücke verladen werden weiß, dass die teure Ausrüstung die nicht gerade sanfte Behandlung in den seltensten Fällen unbeschadet überstehen würde. Natürlich sollte das jeweilige Maximalgewicht für das Handgepäck nicht überschritten werden. Auskunft zu den Gewichtsbeschränkungen kann Ihnen hier die entsprechende Fluggesellschaft bzw. Ihr Reisebüro geben.

Checkliste für Urlaubsreisen

Sie haben eine Reise gebucht, stecken mitten in den Reisevorbereitungen und fragen sich nun, ob Sie auch wirklich an alles gedacht haben? Unsere Checkliste für Urlaubsreisen soll Ihnen helfen, nichts Wichtiges zu vergessen.

Download Checkliste Urllaubsreisen

Wir haben eine Reise Checkliste zusammengestellt, die Sie hier kostenlos als PDF herunterladen und danach für Ihre Unterlagen ausdrucken können. Sie erhebt natürlich nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, aber sie gibt Ihnen einige wichtige Tipps und Informationen, die Sie vor Reiseantritt beachten sollten.

Wenn Sie Punkte haben, die ebenfalls auf dieser Liste aufgeführt werden sollten, dann freue ich mich auf einen entsprechenden Kommentar zu diesem Artikel. Die Checkliste wird dann schnellstmöglich aktualisiert.